Zitat des ICJ-Anklägers, Karim A.A. Khan QC
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Mit der ersten von der ukrainischen Regierung abgegebenen Erklärung wurde die Zuständigkeit des IStGH für mutmaßliche Straftaten, die auf ukrainischem Hoheitsgebiet begangen wurden, vom 21. November 2013 bis zum 22. Februar 2014 anerkannt.
In der zweiten Erklärung wurde dieser Zeitraum unbefristet verlängert, so dass er ab dem 20. Februar 2014 die im gesamten Hoheitsgebiet der Ukraine begangenen mutmaßlichen Verbrechen einschließt.
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Sollte jemand über Informationen verfügen, die für die Situation relevant sind, kann er diese an mein Büro übermitteln: otp.informationdesk@icc-cpi.int.
Quelle: Büro des Staatsanwalts | Kontakt: OTPNewsDesk@icc-cpi.int
https://www.icc-cpi.int/Pages/item.aspx?name=20220228-prosecutor-statement-ukraine
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