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Re: Wo denn?

Raistlin666 schrieb am 28.03.2024 21:52:

Art. 41
(ex-Artikel 28 EUV) schließt Finanzierung von Rüstungsprojekten aus ;)

Nein.

Wieder ein Intelligenzproblem? Oder kennst Du den Paragraphen vielleicht gar nicht und verlässt Dich auf Stammtischgeschwätz?

Hier mal der Paragraph in den relevanten Teilen:

(1) Die Verwaltungsausgaben, die den Organen aus der Durchführung dieses Kapitels entstehen, gehen zulasten des Haushalts der Union.

(2) 1. Die operativen Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Kapitels gehen ebenfalls zulasten des Haushalts der Union, mit Ausnahme der Ausgaben aufgrund von Maßnahmen mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen und von Fällen, in denen der Rat einstimmig etwas anderes beschließt.
2. In Fällen, in denen die Ausgaben nicht zulasten des Haushalts der Union gehen, gehen sie nach dem Bruttosozialprodukt-Schlüssel zulasten der Mitgliedstaaten, sofern der Rat nicht einstimmig etwas anderes beschließt.
3. Die Mitgliedstaaten, deren Vertreter im Rat eine förmliche Erklärung nach Artikel 31 Absatz 1 Unterabsatz 2 abgegeben haben, sind nicht verpflichtet, zur Finanzierung von Ausgaben für Maßnahmen mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen beizutragen.

Die Finanzierung wird geregelt in diesem Paragraphen. Nicht aber untersagt.

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