demon driver schrieb am 24. September 2002 8:20
> > So isses recht. Ich meinte nur: Wo tauchen die in der Statistik auf?
> Genau, gar nicht. Sie sind im Wahlergebnis natürlich unter den
> Nichtwählern und zum Teil auch unter den Ungültigwählern zu finden,
>...
> das kleinste Übel wäre. Was sie in unserer jetzigen politischen
> Landschaft vermutlich in vielen Fällen für viele Wähler wäre...
123,99 % Ack.
Schöner hätte man es kaum ausformulieren können.
Also was mich betrifft, werde ich erst dann wieder darüber
nachdenken, ernsthaft zu wählen, wenn...
- Wahl_pflicht_ herrscht und so statistisch aussagekräftige
Ergebnisse zu erwarten sind.
Wer sich dagegen wehrt, gehört doch sorgfältig an die Wand gehauen
:-)
Es gibt fast nichts mehr, das nicht Pflicht oder wenigstens penibel
reguliert wäre. Ab und zu mal 'nen Zettel einwerfen soll unzumutbar
sein? Das möchte ich eher von Steuern sagen...
- Jeder Wahlschein mit entsprechenden Feldern zur Enthaltung versehen
ist, die gesondert gezählt werden müssen.
Für diese Stimmenthaltungen dürfen keinerlei Zahlungen an Parteien
erfolgen, wie sie sonst geleistet werden. Sog. Überhangmandate oder
ähnliche Fussangeln des Wahlrechts dürfen auf diese Stimmen nicht
angewandt werden.
- Die (ausdrücklichen) Stimmenthaltungen zählen _bedingt_ als 'leere'
Mandate.
dh.: Die Sitzverteilung wird doppelt bestimmt. Einmal nach dem
üblichen Prinzip, das die abgegebenen _gültigen_ Stimmen auf alle
Abgeordneten verteilt.
Eine zweite Mandatsaufteilung berücksichtigt auch die Enthaltungen,
so dass 'Leermandate' entstehen können (dh: leere Stühle im Parlament
!).
Die erste -übliche- Aufteilung der Sitze kommt bei allen üblichen
Abstimmungen zur Anwendung wie gehabt, mit einer Ausnahme:
Bei Änderungsanträgen zum GRUNDgesetz wird letztere angewandt, wobei
sich die Leermandate automatisch als Ablehnung des Antrags
niederschlagen.
Sollten also mehr als ein Drittel Leermandate entstehen, wird dadurch
jeder Versuch, eine Änderung des GG (für das 2/3 Mehrheit
erforderlich ist) durchzusetzen für die gesamte Legislaturperiode
unmöglich.
In dieser Situation dürfen über solche Anträge nur mit einer 2/3
Mehrheit in einem entsprechenden Volksentscheid Entscheidungen
gefällt werden. Auch hier zählt jede Enthaltung automatisch als
Nein-Stimme.
- Ausnahmslos alle Abstimmungen im Parlament werden als geheime
Abstimmung durchgeführt. Fraktionszwang bzw anderweitiger Einfluss
auf die Abgeordneten wird so minimiert.
- Das Wahlrecht für Frauen wird wieder abgeschafft. Nur Menschen
dürfen wählen.
(nein nur'n Witz... :)
- Weiterer Mumpitz, der mir grade mal entfallen ist. Ergänzung
möglich...
> > So isses recht. Ich meinte nur: Wo tauchen die in der Statistik auf?
> Genau, gar nicht. Sie sind im Wahlergebnis natürlich unter den
> Nichtwählern und zum Teil auch unter den Ungültigwählern zu finden,
>...
> das kleinste Übel wäre. Was sie in unserer jetzigen politischen
> Landschaft vermutlich in vielen Fällen für viele Wähler wäre...
123,99 % Ack.
Schöner hätte man es kaum ausformulieren können.
Also was mich betrifft, werde ich erst dann wieder darüber
nachdenken, ernsthaft zu wählen, wenn...
- Wahl_pflicht_ herrscht und so statistisch aussagekräftige
Ergebnisse zu erwarten sind.
Wer sich dagegen wehrt, gehört doch sorgfältig an die Wand gehauen
:-)
Es gibt fast nichts mehr, das nicht Pflicht oder wenigstens penibel
reguliert wäre. Ab und zu mal 'nen Zettel einwerfen soll unzumutbar
sein? Das möchte ich eher von Steuern sagen...
- Jeder Wahlschein mit entsprechenden Feldern zur Enthaltung versehen
ist, die gesondert gezählt werden müssen.
Für diese Stimmenthaltungen dürfen keinerlei Zahlungen an Parteien
erfolgen, wie sie sonst geleistet werden. Sog. Überhangmandate oder
ähnliche Fussangeln des Wahlrechts dürfen auf diese Stimmen nicht
angewandt werden.
- Die (ausdrücklichen) Stimmenthaltungen zählen _bedingt_ als 'leere'
Mandate.
dh.: Die Sitzverteilung wird doppelt bestimmt. Einmal nach dem
üblichen Prinzip, das die abgegebenen _gültigen_ Stimmen auf alle
Abgeordneten verteilt.
Eine zweite Mandatsaufteilung berücksichtigt auch die Enthaltungen,
so dass 'Leermandate' entstehen können (dh: leere Stühle im Parlament
!).
Die erste -übliche- Aufteilung der Sitze kommt bei allen üblichen
Abstimmungen zur Anwendung wie gehabt, mit einer Ausnahme:
Bei Änderungsanträgen zum GRUNDgesetz wird letztere angewandt, wobei
sich die Leermandate automatisch als Ablehnung des Antrags
niederschlagen.
Sollten also mehr als ein Drittel Leermandate entstehen, wird dadurch
jeder Versuch, eine Änderung des GG (für das 2/3 Mehrheit
erforderlich ist) durchzusetzen für die gesamte Legislaturperiode
unmöglich.
In dieser Situation dürfen über solche Anträge nur mit einer 2/3
Mehrheit in einem entsprechenden Volksentscheid Entscheidungen
gefällt werden. Auch hier zählt jede Enthaltung automatisch als
Nein-Stimme.
- Ausnahmslos alle Abstimmungen im Parlament werden als geheime
Abstimmung durchgeführt. Fraktionszwang bzw anderweitiger Einfluss
auf die Abgeordneten wird so minimiert.
- Das Wahlrecht für Frauen wird wieder abgeschafft. Nur Menschen
dürfen wählen.
(nein nur'n Witz... :)
- Weiterer Mumpitz, der mir grade mal entfallen ist. Ergänzung
möglich...