andererseits schrieb am 23. September 2002 17:53
> Also die Begründung deiner Note interessiert mich wirklich. Hat dir
> deine Lehrkraft das auch schriftlich mit auf den Weg gegeben, oder
> hat er/sie sich aus Gründen des Selbstschutzes nür mündlich
> mitgeteilt?
War jetzt ein bisschen verkürzt dargestellt.
Sein Notenkriterium lautete wie folgt:
4 = man nennt seine Meinung
3 = man begründet die Meinung
2 = man nennt Beispiele
1 = es ist auch noch in sich schlüssig
Ich habe im Unterricht mehrmals scherzhaft gesagt, das es nur die
"Richtige" Meinung sein müsse, was vehement dementiert wurde.
Das mit den Grundwerten stand als Kommentar bei frei Zitiert: "Die
Politik schiebt Terrorismus, Mafia, Russenmafia, Kinderpornografie
und wieder Terrorismus als Grund vor, die staatlichen
Schnüffelbefugnisse auszuweiten."
Begründet wurde die Note damit, daß er meine Erklärung und Beispiele
nicht nachvollziehen konnte.
Nach drei Wochen Datenschutz im Unterricht (hübsch die Gesetze
aufgezählt, aber den Sinn wohl nicht verst.. verinnerlicht) hatte er
z.B. für die im Raum sthenede Vorratsdatenspeicherung von 6 Monaten
im TK sektor nur ein Schulterzucken übrig.
Na ja, wie sagt ein anderer Lehrer immer: Man muß auch eine drei
haben.
Und andere Mitschüler haben sich halt ihre Augen bei Ihrer eins
gerieben. :-)
KALLE
> Also die Begründung deiner Note interessiert mich wirklich. Hat dir
> deine Lehrkraft das auch schriftlich mit auf den Weg gegeben, oder
> hat er/sie sich aus Gründen des Selbstschutzes nür mündlich
> mitgeteilt?
War jetzt ein bisschen verkürzt dargestellt.
Sein Notenkriterium lautete wie folgt:
4 = man nennt seine Meinung
3 = man begründet die Meinung
2 = man nennt Beispiele
1 = es ist auch noch in sich schlüssig
Ich habe im Unterricht mehrmals scherzhaft gesagt, das es nur die
"Richtige" Meinung sein müsse, was vehement dementiert wurde.
Das mit den Grundwerten stand als Kommentar bei frei Zitiert: "Die
Politik schiebt Terrorismus, Mafia, Russenmafia, Kinderpornografie
und wieder Terrorismus als Grund vor, die staatlichen
Schnüffelbefugnisse auszuweiten."
Begründet wurde die Note damit, daß er meine Erklärung und Beispiele
nicht nachvollziehen konnte.
Nach drei Wochen Datenschutz im Unterricht (hübsch die Gesetze
aufgezählt, aber den Sinn wohl nicht verst.. verinnerlicht) hatte er
z.B. für die im Raum sthenede Vorratsdatenspeicherung von 6 Monaten
im TK sektor nur ein Schulterzucken übrig.
Na ja, wie sagt ein anderer Lehrer immer: Man muß auch eine drei
haben.
Und andere Mitschüler haben sich halt ihre Augen bei Ihrer eins
gerieben. :-)
KALLE