"Bisher galten nämlich nur gentechnisch modifizierte Pflanzen als
patentierfähig."
Das gilt für Saatgut. Pflanzenzüchtungen waren an sich schon immer
patentierfähig und als geschützte Handelsmarke eintragbar, wenn es
sich um vegetativ vermehrte Pflanzen, wie Edelrosen handelte, denn
bei diesen Rosen, Apfelsorten, etc. handelt es sich genetisch wie
vegetativ um ein und die selbe Pflanze.
Es ist ein 'Genet'.
patentierfähig."
Das gilt für Saatgut. Pflanzenzüchtungen waren an sich schon immer
patentierfähig und als geschützte Handelsmarke eintragbar, wenn es
sich um vegetativ vermehrte Pflanzen, wie Edelrosen handelte, denn
bei diesen Rosen, Apfelsorten, etc. handelt es sich genetisch wie
vegetativ um ein und die selbe Pflanze.
Es ist ein 'Genet'.