Einfach nur an geltende Gesetze halten! UN, EU (Schengen) und GG Art.16.
Das beherrschen der Landessprache ist Voraussetzung für einen Verbleib. Was du willst nicht? Wir auch nicht. Eigene/mitgebrachte religiöse, traditionelle, was auch immer - gern, jedoch hinter deiner Wohnungstür, das interessiert davor keinen sonst! Und Gesetze haben wir schon, da brauchts keine Scharia o.dgl.!
Ein idigener.
PS: Etwas sperrenswürdiges dabei?