Der Teufel steckt im Detail.
Ich wäre mal gespannt auf einen Formulierungsvorschlag für so einen Volksentscheid.
Soll es um Zuwanderung allgemein oder nur um den humanitären Bereich (Asyl / Menschenrechte) gehen? Soll da eine detaillierte Regelung oder nur über ein allgemeiner Wunsch zur Begrenzung der Zuwanderung zur Abstimmung stehen und die detaillierte Ausarbeitung dem Gesetzgeber überlassen bleiben?
Nur mal zum Nachdenken: Eine prüfungslose Zurückweisung von Asylbegehren könnte im Widerspruch zum Art 1 des Grundgesetzes stehen. Der verpflichtet den Staat zur aktiven Verteidigung der Menschenrechte und zwar ausdrücklich für alle Menschen, nicht nur für Deutsche. Der Art 1 ist durch die sogenannte Ewigkeitsklausel des Art 79 Abs 3 vor Veränderung geschützt.
Sollen in Volksentscheiden auch Möglichkeiten zur Auswahl stehen, die möglicherweise nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind? Soll das vor der Abstimmung z.B. durch das Bundesverfassungsgericht überprüft werden oder erst nach der Abstimmung? Was soll passieren, wenn so ein Votum gegen die Mehrheit im Bundestag steht, der ja immerhin auch aus einer Wahl hervorgegangen ist? Zählt die dann nicht mehr? Sollen die Abgeordneten (die laut GG nur ihrem Gewissen verpflichtet sind) zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten verpflichtet werden (imperatives Mandat)? Oder soll ein Referendum nur Empfehlungscharakter haben, also quasi nur eine bessere Meinungsumfrage sein?
Einfach ist da jedenfalls gar nichts.