Grober_Unfug schrieb am 12.06.2024 09:35:
Tolerant ist man eben nur innerhalb des eigenen Weltbildes.
Das auch außerhalb der eigenen Komfortzone zu sein - ist auch schwer...
Meinungsfreiheit und Toleranz sind ein sehr hohes Gut in unserem Staat - und müssen entsprechend geschützt werden.
In diesem Forum gibt es viele Meinungen, die mir persönlich nicht passen - aber ich akzeptiere und toleriere das auch im Rahmen der Meinungsfreiheit. Auf manche Kommentare gibt es Antworten - manchmal spielerisch mit dem Florett - gelegentlich auch mit dem Breitschwert. Was ich aber nicht mache - andere Menschen persönlich angreifen oder beschimpfen.
Dann gibt es Menschen, die sich mit ihrem Gesicht in der Öffentlichkeit zeigen. Auch das ist absolut OK, solange man sich an die weit gefassten Spielregeln der Meinungsäusserung hält. Das können z.B. Politiker sein, Schriftsteller, Jornalisten, ... Auch hier können wir Meinungen von Pro Israel bis Pro Palästina hören - und je nach eigenem Geschmack tolerieren. Was aber nicht geht - und das gilt für beide Seiten - jemanden wegen seiner Äußerungen verbal oder körperlich zu bedrohen - wobei ich den Eindruck(sic!) habe, dass sich hier die Pro Palästina Fraktion eher unrühmlich hervorhebt. Weswegen jüdische / israelische Einrichtungen geschützt werden müssen - aber - so weit mir bekannt ist - keine palästinensischen / muslimischenEinrichtungen.
Nur mal so als Denkanstoß.
Und dann gibt es Hochschullehrer. Zumindestens bei den beamteten Hochschullehrern - nicht alle sind Beamte - gibt es dann Fallstricke. Denn da greift das Bundesbeamtengesetz. Denn es gilt für Beamte
§ 64
Eidespflicht, Eidesformel
(1) Beamtinnen und Beamte haben folgenden Diensteid zu leisten: "Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe."
(2) Der Eid kann auch ohne die Worte "so wahr mir Gott helfe" geleistet werden.
....
Und da fängt es dann für Beamte an schwierig zu werden. Als Beamter habe icht nicht nur besondere Rechte, sondern auch besondere Pflichten. Denn deutsche Staatsräson (auch gemäß Bundeskanzler) ist die Sicherheit des israelischen Staates. Also erwartet man hier für Beamte mindestens Neutralitätspflicht - was aber imho eben nicht für den Staat tolerierbar ist, dass sich Beamte öffentlich an die Seite von Leuten stellen, die den Staat Israel vernichten wollen.
Meiner Meinung nach haben die Hochschullehrer ihren Eid gebrochen - aber auch hier gilt: Dies muss ggf. vor Gericht geprüft werden - ansonsten gilt - im Zweifel für den Angeklagten.
Und was die Fördergelder betrifft. Entweder man kann den Beamten Fehlverhalten nachweisen - dann kann man sie auch beamtenrechtlich bestrafen oder wegen Uneignung aus dem Amt entfernen (was gar nicht so einfach ist) - das Streichen der Fördergelder sehe ich dagegen als falsch an - weil hier die rechtliche Grundlage fehlt und damit Missbrauch Tür und Tor geöffnet ist.
Und wie immer - niemand erwartet von Euch, dass Ihr meiner Meinung seid.