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  • Karl Sten

mehr als 1000 Beiträge seit 14.08.2015

Re: Eine dialogische und gewaltfreie Lösung ist vorzuziehen....

Grober_Unfug schrieb am 12.06.2024 11:16:

Und da fängt es dann für Beamte an schwierig zu werden. Als Beamter habe icht nicht nur besondere Rechte, sondern auch besondere Pflichten.

d'accord

Denn deutsche Staatsräson (auch gemäß Bundeskanzler) ist die Sicherheit des israelischen Staates.

Da verwechselt Du Recht mit Unrecht und Politik mit Grundgesetz.
In welchen Paragraphen des GG steht dieser Passus?

Das hat ja nichts mit Unrecht - höchstens mit UN-Recht zu tun, denn die UN hat ja die Gründung und das Existenrecht von Israel mehrheitlich beschlossen und seitdem laufen die Palästinenser (und ihre immer weniger werdende Verbündeten) immer wieder Amok.

Und ich habe nirgends behaupte, das die rechtliche Bewertung einfach (siehe weiter unten im Text)

https://www.juwiss.de/66-2023/

Also erwartet man hier für Beamte mindestens Neutralitätspflicht

Sind Beamte Bürger eines Unrechtsregimes in D. - in dem das GG. keine Meinungsfreiheit garantiert - oder sind sie freie Bürger in einem Rechtsstaat mit besonderer Verpflichtung auf dessen Gesetze?

1.) Wir sind keine Unrechtsregime. De Wege unseres Recht mögen für manche nicht ganz verständlich sein und gelegentlich gibt es auch Fehlurteile oder Missbrauch - aber grundsätzlich ist unser Rechtsstaat in Ordnung.

2.) Bei Beamten gibt es eine Trennung zwischen privater Meinung ud Handeln im Dienst. Und wenn Du in der Funktion als beamteter Hochschullehrer auftrittst, dann sind Deiner Meinungsäußerung gewisse Grenzen gesetzt. Ich möchte im Unterricht auch einen Lehrer, der sich für die FDGO einsetzt - und nicht versucht Kinder vom Faschismus, Kommunismus oder Terrorismus zu überzeugen. Wenn er privat für Linke, BSW oder AfD ist - das ist seine Sache - aber es darf halt nicht den Unterricht bestimmen.

https://www.bllv.de/vollstaendiger-artikel/news/meinungsfreiheit-und-beamtenstatus

Mit der Übernahme des Staates durch eine Partei und deren Ideologie hat Deutschland schon einschlägige Erfahrungen gemacht. Imho werden diese Erfahrungen im mittleren Osten zur Zeit vielfach wiederholt.

Ja, ich sehe eine - sowohl vom eigenen Ministerpräsidenten - als auch von außen bedrohte Demokratie (die einzige in der Gegend) und viele islamofachischtische Terroristen, die Israel mit der Auslöschung bedrohen. Das magst Du anders sehen.

- was aber imho eben nicht für den Staat tolerierbar ist, dass sich Beamte öffentlich an die Seite von Leuten stellen, die den Staat Israel vernichten wollen.

Aus welchen Zitaten leitest Du diese Aussage so charmant mit dem Holzhammer ab?

Z.B falls solchen Äusserungen fallen wie "From the river to the sea"

https://de.wikipedia.org/wiki/From_the_River_to_the_Sea

Oder sind das pro-zionistische Propaganda für eine offen rechtsradikale, nachweislich (der UN) das Völkerrecht mehrfach verachtende Regierung Israels, gegen dessen Anführer derzeit eine Anklage geprüft wird?

Es ist ja nicht so, dass die Regierung Netanjahu unumstritten ist innerhalb von Israel.

https://www.trtdeutsch.com/news-welt/wutende-proteste-in-israel-tausende-fordern-ende-der-netanjahu-regierung-18129794

Und das er versucht hat verschiedene krumme Dinger zu drehen. Auch in Demokratien kommen halt Menschen mit flexibler Moral an die Macht - aber man hat halt auch die Chance sie bei den nächsten Wahlen wieder loszuwerden.

https://www.tagesspiegel.de/internationales/protest-gegen-justizreform-hunderte-reservisten-der-israelischen-luftwaffe-wollen-dienst-verweigern-10178506.html

Meiner Meinung nach haben die Hochschullehrer ihren Eid gebrochen - aber auch hier gilt: Dies muss ggf. vor Gericht geprüft werden - ansonsten gilt - im Zweifel für den Angeklagten.

In Deutschland zählt vor Gericht nur das Gesetz.

Habe ich was anderes behauptet?

Das mag in anderen mittel östlichen Ländern anders sein.

In Gaza gilt das Recht des Stärkeren und Intoleranten

https://www.amnesty.de/informieren/amnesty-report/palaestina-2020#section-18865306

Wenn man eine Militärdiktatur im demokratischen Gewand gewohnt ist, muss man sich hier ein wenig umgewöhnen.

Da ist mir unklar, auf wen Du Dich da beziehst.

Ich für mich persönlich kann nur bei Frau Stark-Watzinger Hinweise auf ein mögliches Dienstvergehen erkennen. Die betroffenen Beamten genießen meine persönliche Hochachtung.
Aber das können in D. unabhängige Gericht, die nicht, wie in mittel östlichen Ländern von einer möglicherweise kriminell agierenden Regierung bedroht werden - frei entscheiden.

Da hat jeder seine eigene Wahrnehmung - und deswegen kann ein Minister oder ein Senator jemanden aus dem Amt entfernen oder bestrafen - aber derjenige kann sich dann vor Gericht dagegen wehren. So läuft Gewaltenteilung. Die Exekutive wird ggf. von der dem Gesetz verpflichteten Judikative gestoppt.

Aber - wie schon gesagt - an die Äusserungen von Beamten - die sich offiziell in ihrer Funktion äußern - werden höhere Maßstäbe angesetzt, als wenn sie sich privat äußern.

Also nochmal - ich stimme Dir voll und ganz zu, dass dies ggf. von Gerichten entschieden werden muss. Möglicherweise über mehrere Instanzen. Aber dafür sind sie ja da.

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