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BVerfG Beschluss vom 28.11.2011 - BvR 917/09

„Die Meinungsfreiheit schützt, ungeachtet politischer Korrektheit, alle Meinungen, ohne dass es darauf ankäme, ob sie sich als wahr oder unwahr erweisen, ob sie begründet oder grundlos, emotional oder rational sind, oder ob sie als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt werden [...] Der Meinungsäußernde ist insbesondere auch nicht gehalten, die in der Verfassung zugrundeliegenden Wertsetzungen zu teilen, da das Grundgesetz zwar auf die Werteloyalität baut, diese aber nicht erzwingt.“

Das waren noch Zeit als das Bundesverfassungsgericht nicht von Abgesandten Merkels unterwandert war.

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