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  • tungsten_kr

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Re: BVerfG Beschluss vom 28.11.2011 - BvR 917/09

venice12 schrieb am 20.08.2021 17:06:

„Die Meinungsfreiheit schützt, ungeachtet politischer Korrektheit, alle Meinungen, ohne dass es darauf ankäme, ob sie sich als wahr oder unwahr erweisen...."

Verstehe ich nicht. M.E. ist es ein Kategorienfehler, an Meinungen das Kriterium "wahr oder unwahr" anzulegen (im Gegensatz zu Aussagen über Sachverhalte, wissenschaftliche Erkenntnisse, Tatsachenbehauptungen).

Die "Meinung", die Erde sei eine Scheibe, ist keine, sondern die Behauptung ist falsch.

Genau das ist gerade geschützt als Meinungsfreiheit. Auch wenn es sachlich völliger Blödsinn ist wie die Erde ist eine Scheibe. Trotzdem darf das jeder sagen ohne persönliche Konsequenzen zu ertragen. Die Grenze der Meinungsfreiheit wird durch entsprechende Gesetzte begrenzt: z.B. Beleidigung, Falscher Alarm, etc.

Um es direkt zu sagen Sie verstehen die Grundlage jeder freiheitlichen Demokratie nicht.

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