Frank_Drebbin schrieb am 22.08.2021 02:53:
Es ist ständige Rechtsprechung des BverfG und wurde schon öfter in weiteren Urteilen zitiert....
[...]
Falschbehauptung, Lüge und Unwahrheit sind keine Meinung und nicht unter dem Schutz des GG
Ich erkenne diese Rechtsauslegung des BVerfG an, mache sie mir aber nicht zueigen und werbe für eine andere Rechtsauslegung oder (falls erforderlich) Grundgesetzänderung.
Solange keine anderen Straftatbestände wie Verleumdung, üble Nachrede oder Betrug verwirklicht sind, sollten auch mutmaßlich unwahre Tatsachenbehauptungen frei geäußert werden dürfen.
Warum sollte es bestraft werden können, wenn jemand behauptet, dass Gras lila ist oder Menschen drei Arme haben?
Oftmals kann überhaupt nicht objektiv und endgültig entschieden werden, ob eine Tatsachenbehauptung wahr oder unwahr ist.