Djaxa schrieb am 20.08.2021 20:44:
Ein erster Schritt wäre wohl eine gute, ausgewogene Bildung, die dazu befähigt, selbst erkennen zu können, was Fake und was Fakt ist.
Dann muss man nicht einschränken. Denn, wer legt denn fest, wann, wer, warum eingeschränkt werden soll?
Noch schlimmer ist es, privaten Unternehmen diese Entscheidung zu überlassen. Schauen wir doch mal auf Youtube, was da an Kanälen gesperrt wird. Wenn man deren Inhalte vergleicht mit Kanälen, die unbehelligt weiter blubbern, fragt man sich manches Mal, wie die Kriterien funktionieren.
Djaxa
Sie schrieben einen ausgewogenen Text.
Eine ausgewogene Bildung - selbst bei sehr gut geschultem logischen Intellekt - reicht bei sehr gut logisch und empathisch aufgebauten Märchen und Lügen ohne ausreichend spezielles Fachwissen nicht aus.
Dies führt zu ihrer Frage.
Je fachkompetenter eine Person bekanntermaßen ist, desto eingeschränkter ist die Toleranz der ausgewogen Gebildeten mit geringeren Spezialistenkenntnissen für vorsätzliche Falschgeschichten. Es sei denn, die fachkompetente Person hält eine vorher angekündigte Halloween-Rede am 1.April. Also einmal im Jahr. An einem Tag. Danach gelten wieder die Geschichten, die vorher von der Allgemeinheit als wahre Geschichten akzeptiert wurden.
Der letzte Punkt.
Ich persönlich will gar nicht wissen nach welchen Kriterien bei Internetanbietern Nutzerkonten gesperrt werden. Kein Internetanbieter kann sich auf Dauer ein (im schlimmsten Fall) willkürliches Sperren von Nutzerkonten leisten.
Das Danach, denn es gibt immer ein Danach.
Es gibt den Straftatbestand des vorsätzlichen Betruges. Das Ziel ist ein betrügerischer Vorteilserwerb.
Lügengeschichten können Schäden für Einzelpersonen, Personengruppen oder sogar ganze Länder bedeuten.
Der Name dieses Straftatbestandes ist mir leider entfallen.