Der zweite Teil mit der gewährleisteten freien Berichterstattung ist mittlerweile bestimmt durch einen Zusatz 5.2 geändert worden. Sonst würden die Rundfunkanstalten ja gegen das Gesetz verstoßen! 😉
Der zweite Teil mit der gewährleisteten freien Berichterstattung ist mittlerweile bestimmt durch einen Zusatz 5.2 geändert worden. Sonst würden die Rundfunkanstalten ja gegen das Gesetz verstoßen! 😉