"(...) Einen Tag vorher hatte sie per E-Mail, "die Bundespolizei hat gegen Ihren Mandanten kein Einreise- und Aufenthaltsverbot im Sinne des § 11 AufenthG erlassen", noch jegliches Einreise- oder Betätigungsverbot dementiert. (...)"
Aus dem taz-Kommentarbereich von Nina Janovich:
"Es geht hier aber nicht um die Qualität von Varoufakis nicht gehaltenem Redebeitrag, sondern um den Zustand der Demokratie in Deutschland und der bedarf tatsächlich hoher Aufmerksamkeit. Die Meinungsfreiheit ist weltweit eine Säule der Demokratie und auch in Deutschland im Grundgesetz verankert. Die kann man nicht nach Beliebigkeit gewähren oder verbieten, sondern nur auf einer Rechtsgrundlage. Die Grenzen sind in Deutschland strafbare Äußerungen. Ein Einreiseverbot könnte daher nur erfolgen, wenn eine Person sich in der Vergangenheit zu einer Sache regelmäßig strafbar (nach deutschem Recht) geäußert hat und dies bei der Veranstaltung dann voraussichtlich wiederum geschehen würde. Zum Beispiel kann notorischen Holocousleugner:innen mit rechtlicher Grundlage die Einreise verboten werden, da davon auszugehen ist, dass sie es wieder tun. Offenbar gab es im vorliegenden Fall eine Willkürentscheidung und niemand will es jetzt gewesen sein und die Rechtsgrundlage für diese "Meinungsentscheidung" begründen müssen. Traurig aber wahr sind in der Tat die Gerichte gefragt. Von verantwortlichen Politiker:innen, die Meinung und Rechtsgrundlage noch unterscheiden können ist aktuell nicht viel zu hören oder zu sehen."
https://taz.de/Palaestina-Kongress-in-Berlin/!6005394/
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (19.04.2024 09:36).