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  • jc1

mehr als 1000 Beiträge seit 16.07.2012

Re: Besonders schwerwiegender Verfassungsbruch

Moggel schrieb am 19.04.2024 19:27:

„Verfassungsschutz“ ist der (euphemistische) Name des deutschen Inlandgeheimdienstes, und der macht nur und genau das, wofür ihn die jeweilige Regierung beauftragt hat.

...also beispielsweise Präsenz während der Ausübung von schweren Straftaten gegen Leib und Leben in einer Kneipe und nichts davon mitbekommen? Oder ...hoppla, versehentlich gezieltes Schreddern von ansonsten womöglich kompromittierender Akten?

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