Meinungsfreiheit ist keine Gnade, die uns Bürgerlein nach Gutsherrnart gewährt oder verweigert werden kann.
Zweifellos richtig.
Aber auch die Meinungsfreiheit ist kein absolutes Gesetz, das über allen anderen Grundrechten thront und "ohne Rücksicht auf Verluste" von jedem Einzelnen durchgesetzt werden kann.
Im Gegenteil: im Gegensatz zu den unbeschränkten Grundrechten (Menschenwürde und -rechte, Recht auf körperliche Unversehrtheit, Diskriminierungsverbot, Religionsfreiheit), die ohne jede Einschränkung gelten, wird die Meinungs- und Pressefreiheit durch Art 5 (2) GG von vornherein Beschränkungen unterworfen. Das "Supergrundrecht auf Sicherheit" heißt im Grundgesetz Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, auf körperliche Unversehrtheit und auf Wahrung der Menschenwürde.
Ich darf eben nicht neben jemandem, der eine Kippa trägt, herlaufen und "Mörder, Mörder" brüllen und mich dabei auf die Meinungsfreiheit berufen. Wenn durch Meinungsäußerungen das Recht auf Unversehrtheit und die Persönlichkeitsrechte eingeschränkt werden, dann ist das eine Abwägung im Einzelfall, die im Zweifel Gerichte vornehmen müssen. Und wo es um organisierte Meinungsäußerungen in Form von Kundgebungen und dergleichen geht, eben erstmal die Exekutive (Gefahrenabwehr) und dann die Gerichte.