Seltsam finde ich auf jeden Fall,
dass Stark-Watzinger immer von
"von der Meinungsfreiheit gedeckten Äußerungen" spricht,
obwohl ja genau das Teil der Prüfung war.
So nach dem Motto:
"Nene, wir haben Teil 2 der Prüfung nicht gemacht,
weil ja Teil 1 der Prüfung ergeben hat,
dass das nicht notwendig ist.
Aber dieser Prüfauftrag, das geht ja mal gar nicht!"
Stark-Watzinger hatte am Sonntagabend erklärt, sie habe Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) gebeten, Döring in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen. "Prüfungen förderrechtlicher Konsequenzen wegen von der Meinungsfreiheit gedeckten Äußerungen finden nicht statt", betonte die Ministerin dabei.
https://www.tagesschau.de/inland/regional/berlin/rbb-bundesbildungsministerium-staatssekretaerin-doering-soll-wegen-umgangs-mit-fu-protesten-gehen-100.html
XXX (Mitglied der Leitung des Ministeriums) hat nun gebeten,
1)Um eine juristische Prüfung einer etwaigen strafrechtlichen Relevanz der Aussagen in den offenen Brief.
2)Um eine förderrechtliche Bewertung, inwieweit vonseiten des BMBF ggf. förderrechtliche Konsequenzen (Widerruf der Förderung etc.) möglich sind
https://daserste.ndr.de/panorama/download1200.pdf