wenn es kein Recht gibt gehoert zu werden, dann kann es auch kein Recht geben andere im Gehoertwerden finanzieren zu muessen.
Geht es noch perverser? Aber klar doch!
Der Intendant des oeffentlich rechtlichen Hessischen Rundfunks - eine Behoerde nach Deutschen Recht - ist der Meinung das man Gewissensnot nicht pruefen kann...
So wird Mitfinanzieren zum Mitlaufen.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (28.12.2019 12:59).