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  • Porcupine15

mehr als 1000 Beiträge seit 03.12.2007

Bis jetzt gibt es GAR KEIN Verbot des Adresshandels

Aus der Zeit:

"dann gelten eben die alten Ländergesetze weiter. Und die sehen zum
größten Teil überhaupt keine Regelung bei der Weitergabe von
Adressdaten vor: In den meisten Bundesländern werden Anschriften,
Geburtsdaten und Titel herausgegeben, sobald ein gewerblicher
Anbieter nach ihnen fragt. Ein Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte
ist das nicht, das Melderegister ist öffentlich."

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2012-07/meldegesetz-bundestag-
opposition/seite-2

Ich will hier nicht die Schwarz-Gelben verteidigen, die sind einfach
nur peinlich ("Hilfe, stoppt unser Gesetz!"). Aber noch peinlicher
für alle ist das der Ist-Zustand seit Jahren schlimmer ist als selbst
dieses Gesetz und das sich NIEMAND daran sonderlich gestört hat!

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