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  • angelwing

mehr als 1000 Beiträge seit 22.02.2001

Die Beschlussfähigkeit ist hergestellt,...

solange sie nicht hinterfragt wird.

Ich weiss, und habe durch etliche Forenbeiträgen in diesem und dem
anderen Artikel zu dem Thema mitbekommen, dass die Frage nach der
Beschlussfähigkeit des Bundestages viele Fragen aufgeworfen hat. Man
hat sich da zum Teil akribisch an der GO des Bundestages
langgehangelt, was ich auch sehr bemerkenswert finde. Das Problem ist
nur, dass die GO oft mit der Realität kollidiert.

Dass man sich über die wenigen Volksvertreter im Plenum ärgert, kann
ich verstehen. Es ist aber so, dass da nicht ständig ein
interessantes Fussballspiel nebenbei läuft. Es gibt auch nebenbei
noch Ausschussitzungen, Betreuung von Besuchergruppen, Gespräche mit
Gästen und vieles mehr, neben der normalen Büroarbeit, was zum
Beispiel die Ausarbeitung einer Rede vor dem Bundestag beinhaltet. 

Dazu sollte man dann auch bedenken, dass die Themen, die zur zweiten
und dritten Lesung im Bundestag anstehen, breit diskutiert wurden. In
der ersten Lesung, in den vielfältigen Diskussionen über das Thema,
im Ausschuss und in den Fraktionssitzungen. Deshalb nehmen an den
Sitzungen zu einem Thema in erster Linie die Abgeordneten an der
Sitzung im Plenum teil, die in ihrer Fraktion für das Thema stehen.

Aber nun zu der Beschlussfähigkeit.
Die Parlamentarischen Geschäftführer der Regierungsfraktion achten
immer darauf, dass sie im Plenum auch die Mehrheit haben. Sie
trommeln, sollte es nicht der Fall sein, ein paar Abgeordnete herbei.
Insofern wird immer dafür gesorgt, dass die Mehrheit der Regierung
immer hergestellt ist.
Natürlich sieht das Psäsidium, dass eigentlich keine
Beschlussfähigkeit bei 30 anwesenden Personen mehr vorhanden ist.
Aber sobald jemand dies anmerkt und die Beschlussfähigkeit
angezweifelt wird, gibt es eine Zeit bis zum Hammelsprung. In der
Zeit schrillen die Alarmglocken in allen Abgeordnetenbüros. Und da
die während der Sitzungswoche anwesend sind, eilen die dann sofort
herbei und die Beschlussfähigkeit ist hergestellt. 
Dieses Instrument sollte man also nur dann anwenden, wenn es mit
Erfolg gekrönt ist. Wie zum Beispiel bei der Abstimmung zum
Betreuungsgeld. Das war an einem Freitagnachmittag. Da waren
Abgeordnete schon auf dem Heimweg oder zu Veranstaltungen unterwegs.
Zudem ist die Opposition nicht angetreten. Solch eine Situation ist
aber schon eine äusserst seltenen Gelegenheit. 

Fazit:
Hätte Petra Pau, allerdings hätte sie es nicht alleine gekonnt, die
Beschlussfähigkeit feststellen lassen wollen, wäre sie hergestellt
worden, da dann alle anwesenden Abgeordneten in Plenum geströmt
wären. Das Abstimmungsergebnis wäre identisch gewesen.

angelwing


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