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  • Weserpirat

mehr als 1000 Beiträge seit 26.07.2005

Beschneidung, eine nichtakzektabele Körperverletzung, ja oder nein?

Ist Knabenbeschneidung wie Ohrlochdurchstechen für Schmuck zu sehen?

Wenn ja, dann ist auch Beschneidung zulässig und von den Eltern
beauftragbar.

Wenn nein, dann ist es eben generell zu verbieten, allen Eltern
gegenüber allen Kindern, unabhängig von Regionsempfehlungen.

Es kann nicht sein daß eine Körperverletzung an einen Judenjunge
straffrei wäre, an einem Christen- oder Heidenkind aber
strafverfolgensbedürftiges Offizialdelikt! Schon garnicht wenn
unterschieden wird welcher Religion der Täter angehört!

Zur Ergänzung, das Argument für Beschneidung "Um vollwertiges
Mitglied der Gemeinschaft zu werden", da können sich auch die älteren
Religionsgruppenmitglieder bewegen und diese Forderung abschaffen,
eben den Preis für das Leben in einer sekularen Republik die allen
den gleichen Schutz vor dem Gesezt gewährt, eben unabhängig von Rasse
oder Religion, Kleinkindern oder Senioren.

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