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  • Lochkarte

mehr als 1000 Beiträge seit 24.06.2000

Das Grundsatzurteil wird kommen.

Jetzt erlässt die Politik ein Gesetz, dass die Beschneidung erlaubt.
Und dann wird gegen dieses Gesetz vor dem BVerG geklagt. Beides ist
vollkommen sicher.

In diesem Fall beneide ich die Richter wirklich nicht. Es gibt für
beide Positionen gute Argumente. Ich persönlich bin zwar gegen nicht
medizinisch begründete Beschneidungen bei Kindern, aber das
ausgerechnet Deutschland da den Anfang machen soll, hinterlässt dann
doch ein mulmiges Gefühl. 

Nur ein Beispiel: Du erwähntest die Korrektur von Segelohren. Die
Begründung hier ist, dass dem Kind spätestens im Kindergarten
Nachteile entstehen, wenn es mit Segelohren rumläuft (Kinder können
nunmal gehässige kleine Monster sein ;-). Darum wartet man mit der
Korrektur nicht bis zum Erwachsenenalter. Geht es vielleicht
unbeschnittenen Jungen in einem entsprechenden Umfeld genauso.
Außerdem: Entscheiden die betreffenden Jungen sich dann als
Erwachsene aufgrund des gesellschaftlichen Drucks doch noch dafür,
dann sind sie unnötigem Streß ausgesetzt. Wenn es schon sein muss,
ist wahrscheinlich der 8. Tag nach der Geburt wirklich der beste
Termin, sofern es fachgerecht mit Betäubung gemacht wird. Im 8. Jahr
wie bei den Moslems finde ich hingegen ziemlich heftig. In etwa dem
Alter hatte ich panische Angst vor jedem medizinischen Eingriff,
einen schlechteres Alter für sowas wird man kaum finden.

Auf der anderen Seite bleibt natürlich der unnötige und vor allem
irreversible Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Kindes.
Ohrlöcher wachsen wieder zu, Segelohren könnte man notfalls auch
wieder abstellen, gegen Haltungsschäden durch zu häufiges Tragen
hoher Schuhe hilft Gymnastik. Aber die Beschneidung ist irreversibel.
Ich denke, die Richter konnten gar nicht anders urteilen als sie es
taten, auch wenn Deutschlands Ansehen dadurch möglicherweise
beschädigt wird.


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