Vor kurzem erst im Krankenhaus: Einem Kind soll die gesamte(!)
Vorhaut wegoperiert werden. Die Eltern fordern (erfolgreich), daß
diese Operation ohne (örtliche) Betäubung ausgeführt wird. Die
Schmerzen sind dabei weitaus größer als beim einfache Verkürzen der
Vorhaut.
Fällt auch das demnächst unter das Religionsprivileg? Oder wird
nurBeschneidung "light" (mit örtlicher Betäubung) erlaubt sein?
vG
Vf
Vorhaut wegoperiert werden. Die Eltern fordern (erfolgreich), daß
diese Operation ohne (örtliche) Betäubung ausgeführt wird. Die
Schmerzen sind dabei weitaus größer als beim einfache Verkürzen der
Vorhaut.
Fällt auch das demnächst unter das Religionsprivileg? Oder wird
nurBeschneidung "light" (mit örtlicher Betäubung) erlaubt sein?
vG
Vf