Im Artikel steht z.B.
Das viel diskutierte Kölner Urteil zur Knabenbeschneidung und die
anschließende Debatte sind nicht nur höchst inkonsequent.
Im weiteren Verlauf des Artikels wird argumentiert:
Das viel diskutierte Kölner Urteil zur Knabenbeschneidung und die
anschließende Debatte sind nicht nur höchst inkonsequent. Sie haben
überdies mit den ins Feld geführten Menschen- und Kinderrechten
nichts zu tun, belegen aber dafür einmal mehr die modische doppelte
Vergötzung des Körpers und der Religion sowie die Feindschaft der
deutschen Mehrheitsgesellschaft gegenüber Judentum und Islam.
Aber warum sollte das LG, das dieses Einzelfallurteil (das kann man
nicht oft genug sagen)gefällt hat, sich mit anderen Fragen befassen
als der vorliegenden Sachlage? Plump gesagt: Wenn ich gegen eine
Sanktion bei ALG II klagen würde (so ich dies erhielte), dann wäre es
nicht Aufgabe des LG sich gleichzeitig mit der Frage ob auch
Asylbewerber genug Geld bekommen, zu befassen.
Weiter heißt es im Artikel:
Deutsche Gerichte ignorieren Taufen, sie ignorieren die religiöse und
weltanschauliche Erziehung durch die Eltern und die Schule, sie
ignorieren mögliche Traumata durch Medienkonsum. In solchen Fällen
argumentieren sie nie mit der eingeschränkten Freiheit des Kindes
oder dem Kindeswohl, der UN-Kinderrechtskonvention, dem kindlichen
Selbstbestimmungsrecht und dem Recht des Kindes auf eine gewaltfreie
Erziehung wie im Fall der Beschneidung. Aber sie halten hier
plötzlich Naturkitsch für wichtig, also das, was "die Natur" "will",
und dass "die Evolution" das inkriminierte Teil offensichtlich nicht
für störend hält.
Aber wo sind denn diese Gerichtsurteile, bei denen ein Gericht z.B.
bei einer Klage gegen eine Kindtaufe diese für legitim erachtete?
Hier fehlen mir die Belege dafür, dass "deutshe Gerichte dies
missachten".
Und weiter im Artikel:
"Aber es geht viel weiter: Das Wegschneiden von - gar nicht so
seltenen - sechsten Fingern und Zehen und anderen "Fehlbildungen"
wird selbstverständlich unternommen. Später dann sind Impfungen so
selbstverständlich wie Zahnspangen, Brillen, korrigierte Segelohren
und andere Ohrstellungen sowie ähnliche Schönheitsoperationen. Vom
Ohrlochstechen und Tattoos zu schweigen. Bei allem gilt: Traumata
hin, mögliche Nebenfolgen her, und Schmerzen muss man in Kauf nehmen.
Nur bei der Knabenbeschneidung darf all das nicht mehr gelten? "
Es war auch nicht Aufgabe des Gerichtes über ein Tatoo zu urteilen,
sondern über eine konkrete Sachlage. Wen es ein höchstrichterliches
Urteil gewesen wäre, von Karlsruhe, vom EuGH etc - dann hätte man
hier noch andere Sachlagen ins Feld führen können, aber hier ging es
um einen konkreten Fall.
Sollte es nur um die Diskussion gehen, dann ist die Einleitung
falsch, in der konkret auf das Urteil Bezug genommen wird. Es gibt
_kein Grundsatzurteil_, nur ein Urteil, bezogen auf einen konkreten
Fall, eines Landgerichtes.
Und weiter im Artikel:
"Aber bei der Frage der Beschneidung kümmert das Kindeswohl plötzlich
alle. Es ist kaum ein Zufall, dass dies bei einer Frage geschieht,
die das Christentum nicht, Islam und Judentum aber essentiell
betrifft, dass hier Ängste vor dem Anderen, Fremden sich an einem
symbolischen Akt bündeln lassen. Judentum und Islam sind offenkundig
nicht erwünscht. Der einzelne Mensch mag erwünscht sein. Aber
zentrale Punkte der ausgeübten Religion - Bau von Gotteshäusern,
Schächten, nun Beschneidung - werden vom Strafrecht her sanktioniert.
Dies ist ein Zeichen des Unerwünschtseins. "
Schächten und Beschneidung sind aber nicht aus Gründen der
Andersartigkeit verfemt, sondern aus Gründen der Frage, inwieweit
religiöse Gründe unnätige Qualen rechtfertigen sollen. Das mag
insbesondere beim Schächten verlogen klingen, wenn gleichzeitig ein
Huhn zum Billigtarif gekauft wird, aber sorry:
nicht jeder kann sofort die ganze Welt retten. Ich setze mich
mittlerweile für so viele Dinge ein, dass ich theoretisch keinerlei
Schlaf mehr bekommen würde, wenn ich für alle diese Dinge die Energie
aufwandte, die ich dafür brauchte - das reicht von Beschneidung bei
Mädchen und Jungen über Zwangsheirat, Jungfrauenkult, Tierschutz in
Europa und weltweit, Kinderschutz im Sinne von z.B. mehr Therapeuten,
mehr Beratungsstellen usw. usf. Da sind Umweltschutzthemen noch nicht
drin, genauso wenig wie Fragen der Gleichberechtigung etc. pp.
Dabei versuche ich aber, nicht nur auf dem Empörungwagen
aufuspringen, sondern mich auch mit der Problematik an sich explizit
auseinanderzusetzen - das ist nämlich bei allen fragen nicht so
einfach.
Von mir aus könnte man übrigens die die Gesellschaft betreffenden
Formen der Religion in jeder Weise vergessen - kein Glockenklingeln
mehr, kein Muhezin, der ruft; keine Zwangsvereinnahmung von Kindern
bevor sie alt genug sind sich selbst für eine Religion zu entscheiden
(imho dürfte die Religionszwangsmitgliedschaft durch die Eltern z.B.
auch gegen das BGB verstoßen da dadurch ein Vertrag begründet wird,
der den Kindern auch finanzielle Nachteile (Geld beim Verlassen der
Kirche) mit sich bringt).
Und wieter im Artikel:
"Nichts aber macht einem mehr Angst und Bange als der Furor all der
selbstgewissen, all der billig und gerecht denkenden Deutschen, die
jetzt zwei große Weltreligionen darüber belehren wollen, was dem
Kindeswohl zu dienen hat und welche Traditionen man sich bitteschön
abschminken soll."
Eigentlich möchte ich jedem Menschen, der sein Kind ohne medizinische
Notwendigkeit Tatoot aufschwatzt oder aufdrängt, der schon
Kleinkindern Ohrlöchern stanzen lässt oder meint, Stöckelschuhe wären
auch für 6jährige schon ebenso toll wie eine Brust-OP oder eine
Nasen-OP für eine 12jährige, zurufen: Hey, könnt ihr bitte mal
weniger an irgendwelchen Kosmetikschrott denken und euch über die
Kinder und deren Körper Gedanken machen!
Da ist es mir völlig egal ob jemand nun sein Kind tätowieren lässt
weil der große Buwaluu das fordert, ob er meint, Ohrringe müssten
schon mit 3 Monaten sein oder aus welchen Gründen auch immer er
meint, am Körper eines Kindes ohne Notwendigkeit rumpfuschen (lassen)
zu müssen.
Und weiter:
Der Staat muss und sollte Beschneidungen gar nicht ausdrücklich
erlauben. Es genügt völlig, dass er sie duldet und nicht für strafbar
erklärt.
Tja, dann wird sich aber imho kaum jemals etwas an der Ansicht
"unsere Söhne müssen beschnitten werden" ändern, von der Tatsache,
dass dann andere religiöse Praktiken eigentlich auch erlaubt sein
müssten, ganz zu schweigen.
Wie gesagt: imho fängt die Debatte darum, was Eltern dürfen und was
nicht erst an. Und imho wird es auch angesichts der Kleinkinder auf
Stöckelschuhen, der von einem Kurs zum anderen gehetzten "Young
Performer" usw. auch Zeit dafür.
Das viel diskutierte Kölner Urteil zur Knabenbeschneidung und die
anschließende Debatte sind nicht nur höchst inkonsequent.
Im weiteren Verlauf des Artikels wird argumentiert:
Das viel diskutierte Kölner Urteil zur Knabenbeschneidung und die
anschließende Debatte sind nicht nur höchst inkonsequent. Sie haben
überdies mit den ins Feld geführten Menschen- und Kinderrechten
nichts zu tun, belegen aber dafür einmal mehr die modische doppelte
Vergötzung des Körpers und der Religion sowie die Feindschaft der
deutschen Mehrheitsgesellschaft gegenüber Judentum und Islam.
Aber warum sollte das LG, das dieses Einzelfallurteil (das kann man
nicht oft genug sagen)gefällt hat, sich mit anderen Fragen befassen
als der vorliegenden Sachlage? Plump gesagt: Wenn ich gegen eine
Sanktion bei ALG II klagen würde (so ich dies erhielte), dann wäre es
nicht Aufgabe des LG sich gleichzeitig mit der Frage ob auch
Asylbewerber genug Geld bekommen, zu befassen.
Weiter heißt es im Artikel:
Deutsche Gerichte ignorieren Taufen, sie ignorieren die religiöse und
weltanschauliche Erziehung durch die Eltern und die Schule, sie
ignorieren mögliche Traumata durch Medienkonsum. In solchen Fällen
argumentieren sie nie mit der eingeschränkten Freiheit des Kindes
oder dem Kindeswohl, der UN-Kinderrechtskonvention, dem kindlichen
Selbstbestimmungsrecht und dem Recht des Kindes auf eine gewaltfreie
Erziehung wie im Fall der Beschneidung. Aber sie halten hier
plötzlich Naturkitsch für wichtig, also das, was "die Natur" "will",
und dass "die Evolution" das inkriminierte Teil offensichtlich nicht
für störend hält.
Aber wo sind denn diese Gerichtsurteile, bei denen ein Gericht z.B.
bei einer Klage gegen eine Kindtaufe diese für legitim erachtete?
Hier fehlen mir die Belege dafür, dass "deutshe Gerichte dies
missachten".
Und weiter im Artikel:
"Aber es geht viel weiter: Das Wegschneiden von - gar nicht so
seltenen - sechsten Fingern und Zehen und anderen "Fehlbildungen"
wird selbstverständlich unternommen. Später dann sind Impfungen so
selbstverständlich wie Zahnspangen, Brillen, korrigierte Segelohren
und andere Ohrstellungen sowie ähnliche Schönheitsoperationen. Vom
Ohrlochstechen und Tattoos zu schweigen. Bei allem gilt: Traumata
hin, mögliche Nebenfolgen her, und Schmerzen muss man in Kauf nehmen.
Nur bei der Knabenbeschneidung darf all das nicht mehr gelten? "
Es war auch nicht Aufgabe des Gerichtes über ein Tatoo zu urteilen,
sondern über eine konkrete Sachlage. Wen es ein höchstrichterliches
Urteil gewesen wäre, von Karlsruhe, vom EuGH etc - dann hätte man
hier noch andere Sachlagen ins Feld führen können, aber hier ging es
um einen konkreten Fall.
Sollte es nur um die Diskussion gehen, dann ist die Einleitung
falsch, in der konkret auf das Urteil Bezug genommen wird. Es gibt
_kein Grundsatzurteil_, nur ein Urteil, bezogen auf einen konkreten
Fall, eines Landgerichtes.
Und weiter im Artikel:
"Aber bei der Frage der Beschneidung kümmert das Kindeswohl plötzlich
alle. Es ist kaum ein Zufall, dass dies bei einer Frage geschieht,
die das Christentum nicht, Islam und Judentum aber essentiell
betrifft, dass hier Ängste vor dem Anderen, Fremden sich an einem
symbolischen Akt bündeln lassen. Judentum und Islam sind offenkundig
nicht erwünscht. Der einzelne Mensch mag erwünscht sein. Aber
zentrale Punkte der ausgeübten Religion - Bau von Gotteshäusern,
Schächten, nun Beschneidung - werden vom Strafrecht her sanktioniert.
Dies ist ein Zeichen des Unerwünschtseins. "
Schächten und Beschneidung sind aber nicht aus Gründen der
Andersartigkeit verfemt, sondern aus Gründen der Frage, inwieweit
religiöse Gründe unnätige Qualen rechtfertigen sollen. Das mag
insbesondere beim Schächten verlogen klingen, wenn gleichzeitig ein
Huhn zum Billigtarif gekauft wird, aber sorry:
nicht jeder kann sofort die ganze Welt retten. Ich setze mich
mittlerweile für so viele Dinge ein, dass ich theoretisch keinerlei
Schlaf mehr bekommen würde, wenn ich für alle diese Dinge die Energie
aufwandte, die ich dafür brauchte - das reicht von Beschneidung bei
Mädchen und Jungen über Zwangsheirat, Jungfrauenkult, Tierschutz in
Europa und weltweit, Kinderschutz im Sinne von z.B. mehr Therapeuten,
mehr Beratungsstellen usw. usf. Da sind Umweltschutzthemen noch nicht
drin, genauso wenig wie Fragen der Gleichberechtigung etc. pp.
Dabei versuche ich aber, nicht nur auf dem Empörungwagen
aufuspringen, sondern mich auch mit der Problematik an sich explizit
auseinanderzusetzen - das ist nämlich bei allen fragen nicht so
einfach.
Von mir aus könnte man übrigens die die Gesellschaft betreffenden
Formen der Religion in jeder Weise vergessen - kein Glockenklingeln
mehr, kein Muhezin, der ruft; keine Zwangsvereinnahmung von Kindern
bevor sie alt genug sind sich selbst für eine Religion zu entscheiden
(imho dürfte die Religionszwangsmitgliedschaft durch die Eltern z.B.
auch gegen das BGB verstoßen da dadurch ein Vertrag begründet wird,
der den Kindern auch finanzielle Nachteile (Geld beim Verlassen der
Kirche) mit sich bringt).
Und wieter im Artikel:
"Nichts aber macht einem mehr Angst und Bange als der Furor all der
selbstgewissen, all der billig und gerecht denkenden Deutschen, die
jetzt zwei große Weltreligionen darüber belehren wollen, was dem
Kindeswohl zu dienen hat und welche Traditionen man sich bitteschön
abschminken soll."
Eigentlich möchte ich jedem Menschen, der sein Kind ohne medizinische
Notwendigkeit Tatoot aufschwatzt oder aufdrängt, der schon
Kleinkindern Ohrlöchern stanzen lässt oder meint, Stöckelschuhe wären
auch für 6jährige schon ebenso toll wie eine Brust-OP oder eine
Nasen-OP für eine 12jährige, zurufen: Hey, könnt ihr bitte mal
weniger an irgendwelchen Kosmetikschrott denken und euch über die
Kinder und deren Körper Gedanken machen!
Da ist es mir völlig egal ob jemand nun sein Kind tätowieren lässt
weil der große Buwaluu das fordert, ob er meint, Ohrringe müssten
schon mit 3 Monaten sein oder aus welchen Gründen auch immer er
meint, am Körper eines Kindes ohne Notwendigkeit rumpfuschen (lassen)
zu müssen.
Und weiter:
Der Staat muss und sollte Beschneidungen gar nicht ausdrücklich
erlauben. Es genügt völlig, dass er sie duldet und nicht für strafbar
erklärt.
Tja, dann wird sich aber imho kaum jemals etwas an der Ansicht
"unsere Söhne müssen beschnitten werden" ändern, von der Tatsache,
dass dann andere religiöse Praktiken eigentlich auch erlaubt sein
müssten, ganz zu schweigen.
Wie gesagt: imho fängt die Debatte darum, was Eltern dürfen und was
nicht erst an. Und imho wird es auch angesichts der Kleinkinder auf
Stöckelschuhen, der von einem Kurs zum anderen gehetzten "Young
Performer" usw. auch Zeit dafür.