do_nym schrieb am 23. Juli 2012 22:09
> > Warum kann nicht gewartet werden, bis das Kind selbst entscheiden
> > kann?
>
> Das ist nicht deine oder meine Entscheidung, sondern Sache der Eltern
> und niemandem sonst.
Es ist Sache des Gesetzgebers und niemandem sonst. Die Eltern sind
in einem Rechtsstaat nicht allmmächtig und Ihre Freiheiten enden
genau da, wo die Rechte der Kinder tangiert werden:
Artikel 2 GG:
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner
Persönlichkeit,
soweit er nicht die Rechte anderer verletzt
In unserem Rechtsstaat sind sowohl die Rechte der Eltern als auch die
Rechte der Religionen den Menschenrechten untergeordnet und das ist
gut so.
AZ
> > Warum kann nicht gewartet werden, bis das Kind selbst entscheiden
> > kann?
>
> Das ist nicht deine oder meine Entscheidung, sondern Sache der Eltern
> und niemandem sonst.
Es ist Sache des Gesetzgebers und niemandem sonst. Die Eltern sind
in einem Rechtsstaat nicht allmmächtig und Ihre Freiheiten enden
genau da, wo die Rechte der Kinder tangiert werden:
Artikel 2 GG:
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner
Persönlichkeit,
soweit er nicht die Rechte anderer verletzt
In unserem Rechtsstaat sind sowohl die Rechte der Eltern als auch die
Rechte der Religionen den Menschenrechten untergeordnet und das ist
gut so.
AZ