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mehr als 1000 Beiträge seit 06.01.2000

Re: Herr Suchsland, mit Verlaub, aber Ihr Verstand ist offensichtlich im Urlaub,

G. Threepwood schrieb am 25. Juli 2012 09:39

> Mein Kernpunkt: Es sind wirklich *zwei Waagschalen*. Und die Füllung
> und Gewichtung der beiden Schalen ist sehr schwierig und komplex. Und

Du hast das Video und die Links zu Risiken und Nebenwirkungen 
durchgearbeitet? 
Wenn ja: Wie kannst Du noch abwägen, bzw. was sagst Du zur
klitorisverschonenden Mädchenbeschneidung?

Wenn nein: bitte nachholen.

> Was mich als Logiker sehr stört, ist z.B. ein Statement wie "Kindern
> tut man nicht weh. Punkt. Es gibt hier keine Abwägung."

Ohrfeigen und körperliche Strafen sind verboten.

Eine Beschneidung ist, wie Du aus den von mir geposteten Infos
entnehmen kannst, um Größenordnungen traumatischer als eine
Ohrfeige. 

Wie kann man da noch über eine Frreigabe aus religiösen Gründen
diskutieren?

Dann könnte man auch die schwere Prügelstrafe aus religiösen 
Motiven wieder erlauben. Dann aber nicht nur an Kindern, sondern 
auch an ungehorsamen Weibern.

Richtig? 

Wenn nein: warum nicht. 

> Und *was* mich daran am meisten stört, ist die (sorry) reine Dummheit
> dieser Aussage. Das ist kein Argument. Keine begründete Konklusio. Es

Welcher Aussage? Kindern tut man nicht weh?

Das ist eine Verkürzung aus Kindern tut man nicht unnötig weh.

Klar müssen Kinder Schmerz erfahren, Herdplatte etc, das Nervensystem
entwickelt sich nicht richtig, wenn man ein Kind kpl. in Watte packt.

Das Entfernen der Vorhaut ist für eine gesunde Entwickung aber,
und das ist wissenschaftlich belegt, nicht zuträglich.

> Und das so ein Satz ganz schlich *falsch* ist, ergibt sich ja schon
> daraus, dass z.B. eine medizinisch indizierte Beschneidung nicht nur
> erlaubt, sondern geboten ist. Denn hier haben wir in der anderen

Willst Du das Recht auf körperliche Unversehrtheit aus dem GG
streichen?
Denn fast jeder medizinische Eingriff ist Körperverletztung.
Er ist nur erlaubt, wenn er einverständlich erfolgt.

Daran will doch niemand rütteln.

Es gibt aber nur höchst selten Fälle, in denen eine Beschneidung 
medizinisch *geboten* ist! Erheblich unter 1%.

> meine Antwort: Ja, natürlich, richtig, die Waagschale ist in diesem
> Beispiel ja auch mit einem ganz anderen Gut gefüllt.

Nicht mit dem Wohl des Kindes. Sondern mit dem Traditions-
bewusstsein der Eltern.

Gäbe es eine Diagnose, die Schwulsein erkennt und eine Operation, die
das Schwulsein verhindert, sollte es erlaubt sein, die an seinen 
Kindern vorzunehmen, um sie vor späterer Ausgrenzung, insbesondere
in der religiösen Gruppe der Eltern, zu schützen?

Wenn nein: 
Warum nicht?

> Ich will ja nur sagen: Es handelt sich bei der vorliegenden Frage
> eben um eine *Güterabwägung*, die man sich nicht zu einfach machen

kannst Du die beiden "Güter" bitte noch mal ganz klar benennen?

> Na ja, wie gesagt, das Sichten und Werten der Waagschalen ist, wenn
> man es sich nicht einfach macht und ergebnisoffen an die Sache

Ich war ergebnisoffen, bis ich das Video gesehen hatte und mir 
die Risiken, Nebenwirkungen und die wahren Beweggründe für
Beschneidungen klar wurden. Danach gab es nur ein Ergebnis.

Der Betroffene muss selbst entscheiden.

Wo wird dadurch ein "Gut" verletzt? 

> Danke jedenfalls für diesen kurzen, wohltuend sachlichen
> Gedankenaustausch...

Gern!

Du bist allerdings absolut nicht auf meine Fragen aus dem 
letzten Posting eingegangen. Das finde ich enttäuschend.

Gerade für Dich als  Logiker sollte es eine interessante Aufgabe 
sein, über die weiteren Konsequenzen nachzudenken, wenn das, 
im übrigen nur vorgebliche, Recht der Eltern auf Religionsfrei-
heit vor dem Recht auf körperliche Unversehrtheit geht.

Für mich würden damit auch religiös motivierte brutale Strafen
legitim. Und das kann nicht zugelassen werden.

Danke für Deine Antworten!

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