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  • Lochkarte

mehr als 1000 Beiträge seit 24.06.2000

Re: Noch eine Ergänzung: es ist ein Einzelurteil

do_nym schrieb am 24. Juli 2012 08:28

> Twister2009 schrieb am 24. Juli 2012 07:51

> > Da steht "Die Debatte fängt an"
> > 

> Das klingt für mich, als hättest du noch eine ganze Liste an
> Vorschriften für Eltern parat, wie sie ihre Kinder zu erziehen haben.
> Die würde mich schon interessieren.

> Auf die Verhältnismäßigkeit von erlaubter Abtreibung zu einem Verbot,
> dem Geborenen ein Stückchen überflüssige Haut zu entfernen, gehst du
> vorsichtshalber erst gar nicht ein.

Bei der erlaubten Abtreibung geht es um die Abwägung des
Selbstbestimmungsrechts der Mutter über ihren EIGENEN Körper mit dem
Recht des Embryos auf Leben. Auch eine normal verlaufende
Schwangerschaft stellt einen erheblichen Eingriff in die
Unversehrtheit des mütterlichen Körpers dar. Da der Embryo bis zum 3
Monat noch kein entwickeltes Nervensystem und damit auch nicht mal
den Ansatz einer Persönlichkeit hat, kann man hier sehr gut zugunsten
des Rechts der Mutter entscheiden. Danach sind nicht medizinisch
begründetet Abtreibungen aus ebenso gutem Grund verboten.

Bei der Beschneidung geht es hingegen um das Recht des Kindes auf
einen unversehrten Körper. Das ist abzuwägen mit dem Recht der
Eltern, hm, auf was eigentlich? 

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