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Re: Urteil des Kölner LGs ein Schildbürgerstreich

FischX schrieb am 25. Juli 2012 00:35

> Nur das ein Gast nicht die gleichen Rechte hat, ein deutscher
> Staatsbürger muslimischen Glaubens hat allerdings die gleichen
> Rechte.

Exakt das war das, was das Kölner LG entschieden hat. Auch
christliche oder agnostische deutsche Babys dürfen nicht einfach so
beschnitten werden.

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