FischX schrieb am 25. Juli 2012 00:35
> Nur das ein Gast nicht die gleichen Rechte hat, ein deutscher
> Staatsbürger muslimischen Glaubens hat allerdings die gleichen
> Rechte.
Exakt das war das, was das Kölner LG entschieden hat. Auch
christliche oder agnostische deutsche Babys dürfen nicht einfach so
beschnitten werden.
> Nur das ein Gast nicht die gleichen Rechte hat, ein deutscher
> Staatsbürger muslimischen Glaubens hat allerdings die gleichen
> Rechte.
Exakt das war das, was das Kölner LG entschieden hat. Auch
christliche oder agnostische deutsche Babys dürfen nicht einfach so
beschnitten werden.