mögen die betreffenden Anhänger jener Texte beweisen, das die
betreffende Regel wirklich der Wille des altestamentarischen Gottes
war und nicht der religösen Fantasie eines längst verblichenen
übereifrigen Jüngers entsprungen ist, dann könnte man von der
strafrechtlichen Verfolgung dieser archaischen Handlungen absehen.
Auf den Nachweis bin ich allerdings schon gespannt.
VfH
betreffende Regel wirklich der Wille des altestamentarischen Gottes
war und nicht der religösen Fantasie eines längst verblichenen
übereifrigen Jüngers entsprungen ist, dann könnte man von der
strafrechtlichen Verfolgung dieser archaischen Handlungen absehen.
Auf den Nachweis bin ich allerdings schon gespannt.
VfH