Um sie falls sie doch nicht nötig sind ganz zu vermeiden.
Für freiwillige Eingriffe gilt dann entsprechend, dass sie eben
aufgeschoben werden, bis derjenige dessen Wille nötig ist den Willen
bilden und äußern kann.
Und das gilt auch für Beschneidungen, logischerweise.
Für freiwillige Eingriffe gilt dann entsprechend, dass sie eben
aufgeschoben werden, bis derjenige dessen Wille nötig ist den Willen
bilden und äußern kann.
Und das gilt auch für Beschneidungen, logischerweise.