Marius2 schrieb am 27.12.2020 14:41:
Ähm, nein. Eine Pandemie wie SARS-CoV-2 ist ein naturwissenschaftliches Phänomen. Da uns das Ding ziemlich überrollt hat und auch nach einem Jahr mit Überraschungen wie der britischen Mutation aufwartet, ohne daß wir bisher nennenswerte Erfolge dagegen erzielen konnten ist es weiterhin so, wie es am Anfang einer neuen Entwicklung im Bereich des Wissens immer ist: alles fließt. Aber am Ende führt die wissenschaftliche Methode doch zum Erfolg, auch wenn es vielleicht etwas dauert.
An den Gesprächen dazu kann natürlich jeder teilnehmen der den Eindruck erweckt, guten Willens zu sein und irren darf man sich natürlich auch. Deswegen sind die verzichtbaren Beiträge der Covidioten schlicht indiskutabel.
Verzichtbar ist generell das, was verzichtbar ist. Aber jemanden als Covidiot zu bezeichnen ist keine klar definierte Zuordnung. Jedoch ist für mich das x-te Wiederholen einer Kritik an einer Maßnahme nicht alleine deshalb wichtig, weil es eine Meinung ist. Wenn man eine Maßnahme für nicht zielführend hält, dann soll man wenigstens sagen, was man STATTDESSEN vorschlägt.
Für mich ist es in Ordnung wenn jemand sagt, Covid existiert nicht. Sicherlich wird es ein paar Prozent geben, die das auch glauben.
Für mich ist es auch in Ordnung wenn jemand sagt, Covid ist nicht schädlich. Lasst es durchlaufen. Sicherlich wird es auch ein paar Prozent geben, die DAS sagen.
Letztendlich werden wohl die meisten den gegenwärtigen Lockdown für angemessen halten, weil sie die obigen Positionen nicht teilen.
DENNOCH ist die Politik des vergangenen Jahres katastrophal, weil seit dem Frühjahr keine Fortschritte zu verzeichnen waren. Homeschooling ? Fehlanzeige. Datensparsame Videokonferenzen? Keine Unterstützung vom Staat. Siehe Berlin,
im Mai: Smoltczyk lehnt Teams ab
https://www.tagesspiegel.de/berlin/weil-datenschutzbeauftragte-vor-teams-und-skype-warnte-microsoft-geht-offenbar-gegen-berlin-vor/25836882.html
Hier schreibt sie (im Dezember), dass Teams nicht verwendet werden kann
https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/pressemitteilungen/2020/20201204-PM-Digitaler_Unterricht.pdf
#Unzulässig ist der Einsatz von Produkten vor allem dann, wenn Software- und Dienstanbieter es sich in den Datenschutzbestimmungen vorbehalten, die personenbezogenen Daten der Schülerinnen und Schüler auch für eigene Zwecke zu verarbeiten, obwohl sie eigentlich weisungsgebundene Auftragnehmer der Schulen sind.#
Seit dem Frührjahr kein Fortschritt. DAS ist ARBEITSVERWEIGERUNG.