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  • Zahlen helfen

mehr als 1000 Beiträge seit 03.05.2020

Re: Verhätnissmäßigkeit

Ich bezweifele dass Juristen in der Lage sind die Verhältnisse während einer Pandemie zu beurteilen.

Dazu fehlt ihnen einfach das nötige Fachwissen.

Nun ja, ich bezweifle, dass die allermeisten Pos(t)er in diesem Forum das nötige Fachwissen fehlt, um das, was sie pos(t)en auch beurteilen zu können. Oder eigentlich bezweifle ich das nicht, sondern ich weiß es mit Sicherheit, wenn ich die Posts lese.

Aber zu Ihrem Punkt: Juristen sind Fachleute in Rechtsfragen, das haben sie nämlich studiert. Wo ihnen dann Fachwissen in anderen Themenkreisen abgeht, was natürlich regelmäßig der Fall ist, und wo dieses Fachwissen aber für die Urteilsfindung essenziell ist, da sind sie dann gehalten, Sachverständige heran zu ziehen. Den Begriff haben Sie sicher schon mal gehört, nachdem Sie Fachwissen für die Rechtsprechung in DE für sich in Anspruch nehmen. Für die meisten Fragen, die im Umkreis der Pandemie vor Gerichten landen, wird aber kein Fachwissen in Medizin oder Epidemiologie oder gar Virologie benötigt, weil es in aller Regel darum geht, Fragen des Verfassungsrechts abzuklären. Der Artikel erklärt das auch recht schön, aber vermutlich ist Ihnen das entgangen, weil Ihnen halt leider doch "das nötige Fachwissen" in Verfassungsrecht fehlt. Und das BVerfG hat in seinem bekannten Urteil zum Luftsicherheitsgesetz auch schon eindeutig klar gestellt, dass die Rettung von Menschenleben eben keinen absoluten Vorrang vor allen anderen Rechtsgütern hat, so wie es aber derzeit de facto von den Regierungen gehandhabt wird.

Es stellt sich nur die Frage, wann die höheren Gerichte das auch kapieren und von ihrer derzeitigen Urteilsfindung nach dem "gesunden Volksempfinden" umsteigen auf Urteilsfindung nach dem GG. Das Land hat nämlich nichts davon, wenn dann in den Hauptsacheverfahren in ein paar Jahren die Corona-Maßnahmen als die Verfassungsverstöße beurteilt werden, die sie auch sind. Oder wie der bekannte Kanzler Kurz so schön sagte: "Mich interessiert nicht, ob das ein Verstoß gegen die Verfassung ist. Bis das Urteil da ist, ist das schon lange vergessen." Man hört doch direkt die Herren Söder & Spahn aus dem Hintergrund rufen: #metoo.

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