sabi.grub schrieb am 27.12.2020 21:49:
...
Laut deinen Ausführungen ist die Abwägung der Grundrechte grundsätzlich *nicht* im Sinne des Grundgesetzes.
Das halte ich in jeder Hinsicht für falsch.
Aber möglicherweise ist dir sehr wohl bewusst, dass so eine Abwägung vorgesehen und in manchen Fällen genauso unvermeidbar wie erwünscht ist.
Aber so hast du zumindest den eigentlichen Punkt umschifft:
Wie schwer muss eine Pandemie sein, um diese Maßnahmen, die notgedrungen zu Lasten gewisser Grundrechte gehen, zu rechtfertigen?
Und genau und nur in dieser Beurteilung unterscheidest du dich offenbar von den Verfassungsrechtlern.