Unsinn. Zivile Opfer sind teil der Einsatzplanung der Luftwaffe.
Damit sind die zivilen Opfer, die es letztendlich gibt, absichtliche
zivile Opfer, der konkrete Einsatz ein Kriegsverbrechen. Denn es ist
lt. Dinstein egal, ob tote Zivilisten bewußt oder fahrlässig in Kauf
genommen werden: beides ist verboten (Yoram Dinstein: "The Conduct of
Hostilities under the Law of International Armed Conflict", p. 117).
Damit sind die zivilen Opfer, die es letztendlich gibt, absichtliche
zivile Opfer, der konkrete Einsatz ein Kriegsverbrechen. Denn es ist
lt. Dinstein egal, ob tote Zivilisten bewußt oder fahrlässig in Kauf
genommen werden: beides ist verboten (Yoram Dinstein: "The Conduct of
Hostilities under the Law of International Armed Conflict", p. 117).