Da bricht also jemand in deine Wohnung ein, nicht um dich auszurauben, sondern um deinen Kühlschrank leer zu futtern (gut das ist auch Raub). Dabei beleidigt er dich noch als blöden Kuffar-Trottel, aber du hast Glück und er wird nicht tätlich.
Du darfst ihn nicht einfach vor die Tür setzen.
Du musst eine Räumungsklage durchführen. Dazu muss mittels Übersetzer und Gutachter über mehrere Jahre ermittelt werden, ob er ein Wohnrecht hat. Und es muss erst eine Unterkunft gefunden werden. Man darf ihn nicht auf die Straße setzen. Wenn er bei der Räumung randaliert, muss ein neuer Versuch angesetzt werden.
Alle Gerichtskosten musst du tragen, weil bei ihm ist nichts zu holen.
So geht Rechtsstaat.