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  • Isidorus

mehr als 1000 Beiträge seit 20.06.2016

Re: Es gibt kein Verwirken der Menschenrechte durch illegale Einreise.

Es ist klar, dass Juristen gerne sich selbst beliebig viel Steuergeld zuschanzen wollen. Eine Gesellschaft kann und braucht das aber nicht zu dulden. Was ein Flüchtling ist, regelt die Flüchtlingskonvention klar. Jenseits des Nachbarlandes der Krisenregion endet auch der Flüchtlingsstatus.

Wer gewaltsam Grenzbefestigungen überwindet, ist ein gewalttätiger Eindringling.
Die Grenzbefestigungen sind Transitzone, da liegt in der Natur der Sache, da ist er noch nicht eingereist. Und kann daher auch nicht abgeschoben werden. Er wird lediglich von Gebiet entfernt, in das er unbefugt eingedrungen ist.

Natürlich hätte das Gericht auch anders entscheiden können. Aber es ist eben interessengelenkt.

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