...und vielleicht noch die Frau des Hauses vergewaltigen.
Für diese entgangenen Späße muss er (Opfer) dann natürlich vom bösen Hausherrn (Täter) entschädigt werden.
...und vielleicht noch die Frau des Hauses vergewaltigen.
Für diese entgangenen Späße muss er (Opfer) dann natürlich vom bösen Hausherrn (Täter) entschädigt werden.