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Avatar von Selbstherrschaft
  • Selbstherrschaft

mehr als 1000 Beiträge seit 10.07.2016

Eine Legislative, die, ausweislich des GG, NICHT an Aufträge und Weisungen...

...gebunden ist, es also garkeinen Wählerauftrag(!) geben kann, deren Amtseide nur Lippenbekenntnisse und gerade NICHT juristisch bindend sind, welche dann so IHRE Judikative und Exekutive ausrüstet, überwacht und anleitet, ausgerechnet diese angebliche 'Gewaltenteilung', in der zudem der vorgebliche Souverän, nur als Untertan auftaucht, sei nach Dir nun die heilende Arznei!?

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (15.07.2019 08:01).

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