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Avatar von EmDee

mehr als 1000 Beiträge seit 02.08.2007

Die ärztliche Schweigepflicht gilt auch für...

Bundeskanzler. Und ich bin mit sicher, das die Ibiza-, Fahr-mal-schneller und ich bin gnadenloser Richter ganz sicher Ihrem Arzt nicht mehr den Kokainabsus gestehen würden, selbst bei einem Herzinfarkt.

M.D.

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