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Re: Die ärztliche Schweigepflicht gilt auch für...

EmDee schrieb am 14.07.2019 21:42:

Bundeskanzler. Und ich bin mit sicher, das die Ibiza-, Fahr-mal-schneller und ich bin gnadenloser Richter ganz sicher Ihrem Arzt nicht mehr den Kokainabsus gestehen würden, selbst bei einem Herzinfarkt.

M.D.

"Schweigepflicht" wäre insgesamt eine sehr gute Erklärung für Ihre bisherige Kanzlerschaft. XD

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