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  • Tele-Thommel

mehr als 1000 Beiträge seit 12.01.2010

Re: Eine Legislative, die, ausweislich des GG, NICHT an Aufträge und Weisungen..

Selbstherrschaft schrieb am 15.07.2019 07:57:

...gebunden ist, es also garkeinen Wählerauftrag(!) geben kann, deren Amtseide nur Lippenbekenntnisse und gerade NICHT juristisch bindend sind, welche dann so IHRE Judikative und Exekutive ausrüstet, überwacht und anleitet, ausgerechnet diese angebliche 'Gewaltenteilung', in der zudem der vorgebliche Souverän, nur als Untertan auftaucht, sei nach Dir nun die heilende Arznei!?

Bitte immer genau lesen, was ich schreibe!

Ich schrieb "die Idee der "Gewaltenteilung""...

O:-)

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