Planetenbeschwerer schrieb am 14.07.2019 16:54:
Nebenbei: Der Gesundheitszustand der meisten Arbeitnehmern in D ist deren Arbeitgebern weitgehend unbekannt, ärztliche Schweigepflicht sei Dank.
Aber das Verschweigen einer potentiell die Arbeit behindernden Erkrankung bei der Einstellung ist ein Kündigungsgrund, da ist die Schweigepflicht des behandelnden Arztes aufgehoben beim Arbeitsgericht. So einfach ist es eben nicht mit der Gesundheit wenn andere Interessen berührt sind.
Ökokom - gleiche Teilhabe für alle