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  • K3

mehr als 1000 Beiträge seit 05.04.2001

Re: ...würde einem Großteil der Spekulationen die Grundlage entziehen

00_Graham schrieb am 15.07.2019 12:04:

Im Übrigen unterliegen Kraftfahrer, Küchenpersonal, Lokführer und Piloten durchaus erheblichen arbeitsmedizinischen Auskunftspflichten gegenüber Arbeitgeber und Behörden. Noch viel stärker gilt das für sämtliche Beamten in diesem Land. Es ist krass, wie die teilweise durchleuchtet werden. Da interessiert sich der Dienstherr auch für die psychische Befindlichkeit, also sehr intime Sachen.

Jede Auskunft zum Gesundheitszustand ist intim.
Die ärztliche Schweigepflicht gilt auch für die Auskunft
über einen Schnupfen.

Der Arbeitgeber bekommt keine vollständigen Gesundheitsdaten
vom Arzt, sondern nur die Auskünfte, die für den Beruf
relevant sind. Das kann auch einfach nur die Information sein,
ob Du für den Beruf geeignet bist oder nicht.
Und er hat damit streng vertraulich umzugehen.

Der Vorschlag des Autors, die Gesundheitsdaten bestimmter
Personen öffentlich zu machen und seine Begründung, dass
man bei ja auch bei einer Krankmeldung ein Attest vorlegen muss,
ist komplett neben der Spur.

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