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  • K3

mehr als 1000 Beiträge seit 05.04.2001

...würde einem Großteil der Spekulationen die Grundlage entziehen

Jeder Hartz IV-Empfänger oder Arbeitnehmer muss seinen Gesundheitszustand von Ärzten mit Attesten vor Chefs und Behörden dokumentieren.

Ein ärztliches Attest zur Krankschreibung ist nicht ganz dasselbe
wie die Veröffentlichung der Diagnose.

Eine Offenlegungspflicht für die Gesundheitsdaten würde einem Großteil der Spekulationen die Grundlage entziehen.

Ob ich Spekulationen über meinen Gesundheitszustand überhaupt
entgegentreten will, und ob ich das tue, indem ich meine Arztberichte
veröffentliche, ist meine Sache.

Gilt auch für Politiker.

Denn auch andere Berufe mit Verantwortung müssen ihre
Gesundheitsdaten nicht veröffentlichen: Kraftfahrer, Küchenpersonal,
Lokführer, Piloten, Ärzte, Journalisten.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (15.07.2019 10:52).

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