wolfdieter schrieb am 05.01.2021 23:06:
Ein nicht namentlich genannter Richter hat Verfassungsklage gegen die Corona-Maßnahmen eingereicht.
Machen wir doch mal eine Fallunterscheidung:
Ist besagter Richter ebenso "fähig" wie die hochbezahlten Anwälte der Überflüssig-Linkischen Rotfunkanstalten?
dann
nimmt das Bundesverzögerungsgericht die Klage wegen Unzulässigkeit nicht an.
oder // falls die Beschwerde dafür zu gut sein sollte
Das BVerzG macht erstmal ein Jahr nichts
Hat besagter Richter einen Bruder unter den Rotroben?
dann
urteilt das BVerzG irgendwas,
reicht die Klage an den EuGH weiter,
der wiederum zuverlässig erst mal zwei bis drei Jahre nichts macht,
irgendwas urteilt, und
die Sache nach Verfassungsruhe zurück reicht.
Das BVerzG macht daraufhin ganz überraschend erstmal ein Jahr nichts und
veröffentlicht eine empörte Pressemitteilung,
die keinen mehr interessiert.
oder // kein Bruder
das BVerzG nimmt die Klage ohne Begründung nicht zur Entscheidung an.
end
end
Ähnlichkeiten mit einem ganz anderen Gericht und ganz anderen Fällen sind natürlich rein zufällig und keinesfalls beabsichtigt.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (06.01.2021 01:01).