In der Pressekonferenz um 19:17 antwortete Frau Merkel auf die Frage, was, bei der 15 km Regel, unter dem Wohnort zu verstehen sei, anwortete Frau Merkel: Ich zitiere:
Unter dem Wohnort ist in Berlin ganz Berlin zu verstehen.
Sie bestätigte dies auf Nachfrage.
Das heißt, man darf mit der U-Bahn kreuz und quer durch Berlin fahren (Natürlich mit Mundschutz ;-)!), während man auf dem Land Mühe hat, einen Lebensmittel- oder Getränkemarkt zu erreichen!