Im jeweiligen Verkündungsblatt steht auch der Gültigkeitsbeginn. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Oft sind die zu blöde zum Verkünden - zumindest in Berlin!
Da ich mich i.d.R. auf Primärquellen verlasse, beobachte ich auch das Berliner Gesetz- und Verordnungsblatt. Nur dort veröffentlichte Verordnungen sind rechtswirksam.
Es gilt das Gesetz über die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen vom 29. Januar 1953, letzte Änderung 09.11.1995, dort §1(1) "Gesetze und Rechtsverordnungen werden im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin verkündet" - und eben nicht durch PM, Webseiten, Zeitungen.
Trotzdem wurde die (mittlerweile!) 30. Corona-Verordnung angeblich gültig ab 23.12.20 erst am 31.12. offiziell verkündet und das auch noch rückwirkend! Dies ist absolut und grundsätzlich nicht zulässig.
Selbst auf der Berliner Homepage wurde gepfuscht, im Text ist die derzeitige geltende Version aber im runterladbaren pdf noch die vom 14.12.20 https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/
Hintergrund: Es geht da um §22(1) der den kleinen Grenzverkehr erlaubte, der in Brandenburg verboten war - das sorgte für mächtigen ausschließlich medial getriebenen Handlungsdruck, obwohl Polen niedrigere Inzidienzen als einige Berliner Stadtbezirke hat. Als es vom 24. Okt. bis 3. November andersrum war, die Brandenburger durften polenshoppen und die Berliner nicht, gabs keinen Aufschrei.
OT-Frage an die Juristen: Gilt das dann erst ab 31.12. oder generell nicht? Genauso die Veröffentlichung der 56 Böllerverbotszonen nur im Amtsblatt - muss das nicht verkündet werden?
Davon abgesehen ist es scheissegal, ob Mutti irgendwas will, entscheidend sind hier die Länder und was die jeweils im eigenen Bundesland verordnen. Ob nun eine Lobby die Strippen zieht, wie im Bundestag oder Mutti bzw. fremde Bundeslandhäuptlinge irgendwas meinen - das hat keine Relevanz.
Rainer