Das BVerfG musste erst einmal definieren, was mit Würde im Grundgesetz überhaupt gemeint ist.
Und dort bedeutet Würde schlicht das Verbot der Objektifizierung des Bürgers vor dem Staat.
Nicht mehr aber auch nicht weniger.
Ansonsten ist würde ein Inhaltsleerer Schwurbelbegriff.
Mfg