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Avatar von roko
  • roko

mehr als 1000 Beiträge seit 10.05.2001

NEIN!

Denn es heißt ja klugerweise "wenn andere Abhilfe nicht möglich ist".

Und da nirgends festgelegt ist, was mit "anderer Abhilfe" gemeint ist, kann man immer behaupten, dass dies oder das noch möglich wäre, z. B. der Gang zum Gericht (auch wenn die Justiz voll auf Linie gebracht worden wäre).

Wer also Widerstand leisten will, kann diesen nicht mit dem GG begründen.

lg,
roko

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